Die Prolongation nach der Zinsbindung

Ist die Zinsbindungszeit eines Annuitätendarlehens abgelaufen, müssen die Konditionen zwischen Bank und Kunde neu vereinbart werden. Grundlage hierfür ist die bisherige Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, aber auch die aktuelle Zinslage.
Sind die Zinsen im Vergleich zur ursprünglichen Kreditaufnahme gestiegen, müssen Kreditnehmer mitunter deutlich höhere Monatsraten in Kauf nehmen. Da die Hausbank jedoch nicht immer das beste Angebot bietet, sollten Kreditnehmer einen Vergleich der Angebote durchführen. Nicht selten ergeben sich hierbei Ersparnisse, die mehrere Tausend Euro betragen können.
Um das Zinsänderungsrisiko noch weiter zu reduzieren, können Kreditnehmer auch Forward-Darlehen nutzen. Diese Darlehen sind klassische Annuitätendarlehen, die jedoch nicht sofort nach der Unterschrift ausgezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt erst dann, wenn das ursprüngliche Annuitätendarlehen abgelaufen ist, so dass eine Umschuldung erfolgen kann. Für diese Sicherheit müssen Kreditnehmer zwar einen Zinsaufschlag zahlen, dieser liegt jedoch nur bei 0,01-0.04% pro Monat bis zur Auszahlung. Vor allem in der jetzigen Zinslage, in der vielfach mit steigenden Zinsen gerechnet werden muss, bieten sich Forward-Darlehen für die Prolongation an.
Um für die Zukunft vorzusorgen, können Forward-Darlehen schon frühzeitig abgeschlossen werden, die Forward-Zeit kann bei einigen Anbietern sogar bis zu 60 Monate betragen.