Hausfinanzierung

Der Bau eines Hauses oder der Kauf einer Eigentumswohnung sind Entscheidungen fürs Leben. Nicht nur, dass Wohneigentum die Lebensqualität erhöht, es sichert auch in gewisse Maße die Altersvorsorge. Daher unterstützt der Staat die Schaffung von Wohneigentum seit 2008 mit der neuen Eigenheim-Rente, die im Volksmund auch als "Wohn-Riester" bezeichnet wird.
In den meisten Fällen werden Hausbau und Hauskauf durch die Aufnahme eines Immobiliendarlehens finanziert. Dieses Darlehen muss dabei ebenso sorgfältig ausgewählt werden wie die Immobilie selbst, denn auch an einen Darlehensvertrag sind Kreditnehmer mehrere Jahre, oft sogar Jahrzehnte, gebunden. Daher trauen Sie keinem Angebot auf einem Flyer, da man sich hier oftmals in eine Schuldenfalle bringt. Für die Aufnahme einer Immobilienfinanzierung stehen zahlreiche verschiedene Darlehensarten zur Verfügung, so dass die individuelle Gestaltung einer Baufinanzierung möglich ist. Kreditnehmer können zum Beispiel das vielfach genutzte Annuitätendarlehen abschließen, aber auch Bauspardarlehen, tilgungsfreie Darlehen und variabel verzinsliche Darlehen sind in einigen Situationen eine gute Wahl. Es lohnt sich dabei, die Angebote der Banken und Finanzvermittler zu vergleichen, denn schon ein augenscheinlich kleiner Zinsunterschied von 0,1-0,2% kann Mehrkosten von einigen Tausend Euro bedeuten.
Immobiliendarlehen zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie als langfristige Darlehen vergeben werden, ihre Laufzeiten können bis zu 35 Jahre betragen. Des Weiteren sind diese Kredite in jedem Fall zweckgebunden, denn nur so kann die Bank sicherstellen, dass die Kredite auch tatsächlich für die als Sicherheit dienende Immobilie verwendet wurden. Kreditnehmer müssen der Bank daher immer nachweisen, wofür die ausgezahlten Kreditsummen im Einzelnen verwendet wurden. Dieser Nachweis erfolgt entweder durch Vorlage von Handwerkerrechnungen oder Bestätigungen des Architekten über den Baufortschritt.
Ein weiteres Kennzeichen von Immobilienkrediten ist die Absicherung durch Grundpfandrechte. Möglich sind hier sowohl Hypotheken als auch Grundschulden, wobei sich letztere in der Praxis durchgesetzt haben.